Paßt nicht zum vorliegenden Fall, schadet aber nicht, folgendes zu wissen:
Schalke04 hat vor dem LG Essen eine Niederlage gegen einen Internethändler von Eintrittskarten
erlitten. Der Klub hatte Fans den Einlaß ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem
Ticketmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen war nicht rechtens. Das Gericht untersagte S04, Eintritts-
karten mit der Begründung zu sperren, daß diese über ein Internetportal wie "seatwave.de" erworben
wurden. Dem Verein droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.
Quelle: DSF-VT Seite 204