@rees
Du bekommst das Stadionverbot von dem Verein ausgesprochen bei dem du dich "aufgeführt" hast. Bei dem Wisch des Vereins, der dir das Stadionverbot erteilt, ist noch ein Anhörungsbogen beigefügt. Da kannst du schreiben und versuchen zu beweisen was du willst, es bringt dir einen Scheiß. Nach 2 Wochen tritt dann ein bundesweites Stadionverbot bis runter zur 4. Liga in Kraft. Von Training und ähnlichem (Stadionfest, Vereinsgaststätte) ist dort nicht die Rede.
Die Spitzfindigkeit mit dem Wort "wenn" ist einfach nur erbärmlich und eigentlich deiner nicht würdig. WENN du dir nur die kleine Mühe gemacht hättest hier im Forum die Zeitungsartikel zu diesem Thema zu lesen, hättest du dir dein dauerempörtes Betroffenheits-blabla mit erhobenem Zeigefinger sparen können. Aber so gehts dir jetzt halt besser, schließlich hast du hier im Forum mal richtig satt Zivilcourage gezeigt. Meine absolute Hochachtung ...