Jahreshauptversammlung 2019

  • Satzung des 1. FC Kaiserslautern e.V.


    Art . 6 - RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet,

    a) das Ansehen des Vereins zu wahren sowie die Satzung einzuhalten;

    Völlig richtig. Aber wie bei einem Paragraphen im StGB auch, sollte (in einem funktionierenden Rechtsstaat) auch Verstöße dagegen bewiesen sein. Die Anklage allein ist noch kein Beweis der Schuld, und dem Beschuldigten muss eine Stellungnahme zugestanden werden.

    Wer die Menschlichkeit vergisst, weil man anderer Meinung ist, der schlägt der Freiheit ins Gesicht.

  • CMotsch82man

    Es ist dir vlt. auch das entgangen. Aber die Verstöße wurden zugegeben!


    Selbst wenn es nicht zugegeben worden wäre, es hätte bewiesen werden können. Es wurde darauf verzichtet, um des FCK's willen.


    Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

  • Es ist dir vlt. auch das entgangen. Aber die Verstöße wurden zugegeben!


    Das habe ich jetzt nicht mitbekommen, außer du meinst das was in der Nachricht von Adam selbst steht. Und sollte es das sein was du meinst, dann klärt das ja immer noch nicht die Intention. Hats irgendjemand einfach vergessen und sich dann mit der Erklärung, dass es eh besprochen werden, rausgeredet? Hat jemand angeordnet, dass man diese Anträge nicht öffentlich machen solle? Ist hier ein Fehler aus Unwissenheit gemacht (und von wem)? Das was hier mit schwingt ist ja der Vorwurf von Vorsatz, was dann neben dem Verstoß gegen die Satzung zusätzlich mindestens ein moralischer Verstoß wäre, ob sowas rechtliche Konsequenzen haben könnte weiß ich nicht. Aber wenn es zugegeben wurde, könnte man gegen diese Person ja ein Vereinsausschlussverfahren einleiten?

  • Kann man von der JHV wirklich etwas erwarten? In den wichtigen Gremien wurden die Verantwortlichen entlastet.


    Das Team Merk wird doch sowieso gewählt. Und der 5. aus dem Team, der es nicht schafft, wird durch die AR-Erweiterung eingebunden. Auf der JHV wird doch eh nur weiter gelogen werden.


    Viel interessanter ist doch der Montag und wer Nachfolger von Klatt/Bader wird.

    16.05.2019 - R.I.P 1.FC Kaiserslautern - R.I.P Anstand, Werte und Moral


    01.09.2019 - Der Tag, an dem ich mein Fantum aufgegeben habe

  • ...


    Das Team Merk wird doch sowieso gewählt. Und der 5. aus dem Team, der es nicht schafft, wird durch die AR-Erweiterung eingebunden.

    ...

    Das ist die Gefahr in jeder Demokratie - aus der vermeintlichen Sicherheit heraus sinkt die Wahlbeteiligung und plötzlich gibt es eine Überraschung.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW_Teufel ()

  • aus dem heutigen Newsletter des 1. FC Kaiserslautern e.V. (gez. de Buhr):


    Gremienstruktur: Der FCK nach der Ausgliederung

    Durch die am 3. Juni 2018 mit über 92 Prozent der Stimmen beschlossene und Ende September 2018 durch die Gründung und Eintragung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA vollzogene Ausgliederung hat sich die Gremienstruktur beim 1. FC Kaiserslautern grundlegend geändert. Zur besseren Verständlichkeit skizzieren wir hier die aktuelle Struktur nochmals nach.


    Nichts geändert hat sich bei den Gremien des 1. FC Kaiserslautern e.V. Auch nach der Ausgliederung blieb der eingetragene Verein in seiner bisherigen Struktur weiterhin bestehen. Diesem gehören die Nachwuchsmannschaften des FCK bis zur U16 sowie die anderen Sportarten an. Auch das FCK-Museum ist Bestandteil des e.V. Die Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. wählt weiterhin den Aufsichtsrat, den Ehrenrat und die Rechnungsprüfer. Die Führung des Vereins besteht nach wie vor aus dem Vereinsvorstand, der vom gewählten Aufsichtsrat berufen wird, ehrenamtlich für den 1. FC Kaiserslautern e.V. tätig ist und aus bis zu fünf Personen bestehen kann. Sollten Mitglieder des Aufsichtsrats ausscheiden, gibt es drei Nachrücker, die den fünfköpfigen Aufsichtsrat komplettieren. Aktuell besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern.


    Neben den bisher schon bestehenden Strukturen wurden mit der Ausgliederung weitere Gesellschaften mit eigenen Gremien geschaffen. Der Bereich Profifußball wurde durch den getroffenen Mitgliederbeschluss in der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA gebündelt. Diese wird von der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH geführt, die als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär) für die wirtschaftlichen Prozesse der GmbH & Co. KGaA verantwortlich ist. In der Management GmbH gibt es zwei relevante Strukturen, die Geschäftsführung und den Beirat. Der fünfköpfige Beirat wird vom Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. besetzt und kann auch bis zu zwei Investorenvertreter enthalten – ein entsprechend hoher Erwerb von Anteilen an der Kapitalgesellschaft vorausgesetzt. Da dies bisher nicht der Fall ist, ist der Beirat der Management GmbH mit dem Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. personengleich. Der Beirat beruft die Geschäftsführer der Management GmbH und überwacht deren operative Tätigkeit. Aktuell wird die Geschäftsführung von einem kaufmännischen Geschäftsführer und einem Geschäftsführer Sport gebildet.




    Investoren können sich mit dem Kauf von Aktien als Kommanditisten an der 1. FC Kaiserslautern GmbH und Co. KGaA beteiligen. Die Hauptversammlung der GmbH und Co. KGaA, bestehend aus den Aktionären der Kapitalgesellschaft, wählt zudem einen Aufsichtsrat dieser KGaA, der als Kontrollorgan für die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft durch die Management GmbH fungiert. Im Gegensatz zum Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. gibt es beim Beirat der Management GmbH sowie dem Aufsichtsrat der GmbH & Co KGaA keine Nachrücker, die etwaige ausgeschiedene Mitglieder aus Aufsichtsrat und Beirat ersetzen können.



    Diese Grafik ist beigefügt:

    pasted-from-clipboard.png


    Was ist jetzt mit Hr. Gregorius?

    Da stimmt doch wieder etwas nicht...

    Beirat und Aufsichtsräte werden als "Personalunion" ausgewiesen. Da Gregorius aber drin sitzt, kann das so nicht stimmen.

    Wenn man sich das dann nochmal genauer ansieht, bemerkt man: Es zeigt die Struktur der Saison 2018/19! Da war er noch nicht drin.

    Aber man zeigt diese (veraltete?) Grafik, nachdem man die aktuelle (heutige) Struktur zur Vorbereitung der morgigen MV "klarstellen" möchte.

    Tut mir Leid, hier scheint man wieder die Mitglieder verwirren/im Nebel sitzen lassen zu wollen. Keine Transparenz offen legen zu wollen.

    Sorry, aber an ein "bedauerliches Versehen" kann ich hier erneut nicht glauben.


    Und weiter:

    Zitat: " Da dies bisher nicht der Fall ist, ist der Beirat der Management GmbH mit dem Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. personengleich."


    Aber nicht mit dem AR der KG? Der Aufsichtsrat der KG wird in diesem Vergleich ausgespart... Hr. Gregorius...

    2 Mal editiert, zuletzt von ProudWave8851 ()

  • Zum AR der KG wird auch was gesagt

    Die Hauptversammlung der GmbH und Co. KGaA, bestehend aus den Aktionären der Kapitalgesellschaft, wählt zudem einen Aufsichtsrat dieser KGaA, der als Kontrollorgan für die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft durch die Management GmbH fungiert. Im Gegensatz zum Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. gibt es beim Beirat der Management GmbH sowie dem Aufsichtsrat der GmbH & Co KGaA keine Nachrücker, die etwaige ausgeschiedene Mitglieder aus Aufsichtsrat und Beirat ersetzen können


    Und dort sitzt Gregorius!


    Aber nun wirklich gute Nacht ;)

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Ist doch logisch bei 2 mal nachdenken. AR des eV und Beirat der Management GmbH sind aktuell gleich. Der AR der KGaA ist ein drittes Organ. Bestellt von den Aktionären. Da ist Gregorius drin weil der de Buhr als Vertreter des Hauptaktionärs zugestimmt hat

    16.05.2019 - R.I.P 1.FC Kaiserslautern - R.I.P Anstand, Werte und Moral


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  • Pick wünschte sich gerade im SWR Interview, dass Bader weiter machen darf =O

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