Satzung des 1. FC Kaiserslautern e.V.
Art . 6 - RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet,a) das Ansehen des Vereins zu wahren sowie die Satzung einzuhalten;
Völlig richtig. Aber wie bei einem Paragraphen im StGB auch, sollte (in einem funktionierenden Rechtsstaat) auch Verstöße dagegen bewiesen sein. Die Anklage allein ist noch kein Beweis der Schuld, und dem Beschuldigten muss eine Stellungnahme zugestanden werden.