Dirk Schuster & Sascha Franz [Trainerteam]

  • Denke, so eindeutig dürfte der Vertrag nicht gewesen sein. Sonst hätte man nicht das Arbeitsgericht bemühen müssen. Möglicherweise waren vertraglich Grundlohn und Prämien geregelt, so dass Pokalprämien bis zum Ausscheiden Schuster und Franz zustehen. Ist aber alles Spekulatius, wir wissen es nicht.

    Das Geheimnis des Fußballs ist der Ball (Fußballweisheit von Uwe S.)

  • Es ist wie im jedem AG/AN Verhältnis ein völlig sachlicher und normaler Vorgang, eine einseitig erklärte Vertragsbeendigung über das zuständige Arbeitsgericht prüfen zu lassen und dabei dann auch (vermeintlich) restliche Ansprüche finanzieller Art zu klären. Dies zum einen schon allein deshalb, weil Dissens über die (Auslegung) etwaiger Vertragsinhalte und finanzieller Ansprüche besteht und zum anderen auch, weil der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung (hier quasi gleichbedeutend mit der Freistellung) lediglich drei Wochen Zeit hat, eine entsprechende Kündigungsschutzklage zur Wahrung seiner Interessen zu erheben.


    Da es bei Vertragsauflösungen meistens zu unterschiedlichen Auslegungen der Vertragsinhalte und damit auch der (ggf. wechselseitigen) Ansprüche kommt, ist ein solches Verfahren als der Normalfall anzusehen. Es wird im Verfahren zunächst die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft, also geklärt, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder tatsächlich beendet ist. Sodann, wenn das Arbeitsverhältnis als beendet anzusehen ist, werden - sehr häufig im Rahmen eines Vergleichs - noch etwaig bestehende finanzielle Ansprüche des AN durch den AG abgegolten; damit dann sowohl juristisch wie materiell das Arbeitsverhältnis abgewickelt.

  • Naja, bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung hat der AG in der Regel eine Kündigungsfrist einzuhalten. Stellt er den AN vorzeitig frei, muss er bis zum Ende der Kündigungsfrist das Gehalt zahlen. Die Arbeitsgerichte würden sich bedanken, wenn sie bei jeder AG-Kündigung eingeschaltet werden würden.

    Trainer haben feste Zeitverträge. Auch hier muss der AG/Verein bei vorzeitiger Vertragsauflösung die Gehaltsansprüche bis zum vertraglichen Ende der Laufzeit erfüllen. Wie es sich mit Prämien (z. B. Erreichung nächster Pokalrunden oder für Klassenerhalt) verhält, weiß ich nicht. Ich würde es aber nicht für richtig halten, wenn Schuster Prämie für das Erreichen des Pokalfinales beanspruchen könnte. Wer weiß denn, ob er das Finale auch erreicht hätte? Aber wie gesagt, wir wissen nicht, warum Schuster geklagt hatte. Daher ist alles Spekulation

    Das Geheimnis des Fußballs ist der Ball (Fußballweisheit von Uwe S.)

  • Das ist richtig, nur alles andere als unnormal in diesem Geschäft und trifft ebenso auf viele andere Vereine auch zu. Das ist keine Entschuldigung für die diesbezügliche Misswirtschaft beim FCK; auf der anderen Seite möchte ich nicht wissen, was los wäre, würde man aus wirtschaftlichen Gründen an einem (erfolglosen/unbeliebten) Trainer festhalten. ;)