Flaschenwurf in Düsseldorf: Ein Protest ist alternativlos!

  • Deine Aussage mit Lebenslang und den 15 Jahren ist einfach verkehrt. Bitte genau erkundigen bevor man sowas von sich gibt. Das ist kein Hobby mehr wo es schlicht weg egal ist ob ich mich mal irre , das ist die Realität.

    So einer würde bei mir nie mehr in ein Stadion dürfen und sei es für ein Bambini.

    Geldstrafen für gemeinnützige Zwecke helfen da wenig, da muss eine andere Rechtssprechung her die abschreckt.

    was bedeutet in der Rechtsprechung lebenslang - Google Suche

    Kannst auch mal einen Anwalt fragen, der sagt das selbe.. Eine Freiheitsstrafe, die auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird, mindestens aber 15 Jahre andauert und danach zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    ᐅ Lebenslange Freiheitsstrafe: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15…
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    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15 Jahren gemäß dem § 57 a StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, sollte sich der Täter während der Haftzeit nichts weiter zu Schulden kommen haben lassen.


    :schild: Eine Liebe ein Leben lang :schal:
    „Großer FCK deine Lieder singen wir voller Liebe wieder, wir stehen zu dir bis zum Tod, unsere Farben sind Weiß und Rot.“

  • Ein Zeichen hätte man bei der 3:0 Führung mit einem Spielabbruch setzen können, vielleicht sogar müssen. Jetzt nach der Niederlage mag es zwar nicht verkehrt sein, hat aber einen schlechten Beigeschmack, nämlich den des Verlierers, der sich im Nachgang die verlorenen Punkte sichern möchte.

    Es ist doch aber ein Witz das ich als Verein, nach so einer Aktion, am Ende der Übeltäter bin und mir noch der schwarze Peter zugeschoben wird.

    Das ist so typisch Deutsch... ich bin im Recht und muss mich trotzdem irgendwie ständig rechtfertigen.


    Die Vorgehensweise ist klar definiert, der betroffene Verein bzw. Spieler entscheidet darüber, ob er weiterspielen möchte oder nicht. Der SR hat das nicht zu entscheiden

    Die Frage ist: Kann in der 2 minütigen Unterbrechung eine vernünftige ärztliche Diagnose erstellt werden?

    Der SR entscheidet sicher nicht ob der Spieler weiterspielen kann, aber er ist in der Verantwortung die Spieler zu schützen und bei einem solchen Zwischenfall kann nicht ernsthaft innerhalb weniger Sekunden von den betroffenen eine Entscheidung getroffen werden.

    Spiel unterbrechen, in die Kabinen schicken, dann in einem geschützten Rahmen mit den betroffenen sprechen.

    Für mich wäre die Sicherheitsbesprechung Pflicht und keine kann, muss aber nicht Sache.

    Ich finde es ne Sauerei Ache so einem Druck auszusetzen und das Thema auf dem Platz zu klären.

  • https://www.google.com/search?…lebenslang&gs_ivs=1#tts=0

    Kannst auch mal einen Anwalt fragen, der sagt das selbe.. Eine Freiheitsstrafe, die auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird, mindestens aber 15 Jahre andauert und danach zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe

    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15 Jahren gemäß dem § 57 a StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, sollte sich der Täter während der Haftzeit nichts weiter zu Schulden kommen haben lassen.


    Was ist jetzt falsch an dem geschrieben. Lebenslang heist in erster Linie Lebenslang, damit ist erst mal alles geklärt. Frühstens nach 15 Jahren kann geprüft werden ob eine vorzeitige Entlassung in Frage kommen könnte.

    Du hast es automatisch auf 15 Jahre beschrieben, das ist falsch. Da brauche ich niemand zu fragen wenn du verstehst.

  • Es ist doch aber ein Witz das ich als Verein, nach so einer Aktion, am Ende der Übeltäter bin und mir noch der schwarze Peter zugeschoben wird.

    Das ist so typisch Deutsch... ich bin im Recht und muss mich trotzdem irgendwie ständig rechtfertigen.

    das ist leider tatsächlich immer mehr der Standard als die Ausnahme. Und dieser Täterschutz (denn nichts anderes sind diese Ablenkmanöver von der eigentlichen Untat) ist die Grundursache für die immer geringere Zivilcourage in unserem Land. Schließlich will man „bloß in nichts mehr hineinkommen“. Und das auch völlig zurecht. Ich kenne aber auch Länder, da würde sich derjenige der misst gebaut hat nicht die Klappe aufreißen. Oder sagen wir besser, nur einmal 😉

  • Zwischenfall kann nicht ernsthaft innerhalb weniger Sekunden von den betroffenen eine Entscheidung getroffen werden.

    Spiel unterbrechen, in die Kabinen schicken, dann in einem geschützten Rahmen mit den betroffenen sprechen.

    Für mich wäre die Sicherheitsbesprechung Pflicht und keine kann, muss aber nicht Sache.

    Ich finde es ne Sauerei Ache so einem Druck auszusetzen und das Thema auf dem Platz zu klären.

    Ich habe nicht geschrieben, dass es gut gelöst worden wäre. Man kann es besser und mit mehr Zeit ablaufen lassen, an der Vorgehensweise - der betroffene Spieler bzw. der Verein entscheidet darüber ob er weiterspielen möchte oder nicht - ändert das nichts. Der SR hätte nur dann entscheiden müssen, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Du kannst diese Entscheidung dem Verein auch nicht abnehmen, denn das muss derjenige entscheiden, der in seinen Rechten verletzt wurde.

    Es ist doch aber ein Witz das ich als Verein, nach so einer Aktion, am Ende der Übeltäter bin und mir noch der schwarze Peter zugeschoben wird.

    Das ist so typisch Deutsch... ich bin im Recht und muss mich trotzdem irgendwie ständig rechtfertigen

    Der Verein ist nicht Übeltäter, aber es liegt in der Natur des Menschen das Haar in der Suppe zu suchen und da ist der Vorwurf des schlechten Verlierers nun mal ganz nah; und es gab unstreitig einen wesentlichen besseren Zeitpunkt um Grenzen zu ziehen und Zeichen zu setzen.

  • Eine kleine Notiz für diejenigen die rufen das es in 2 Minuten von seitens des Schiedsrichter nicht entschieden werden könnte. Das ist absolut richtig, aber sie andere Seite ist auch die , das die medizinische Abteilung auch in kurzer Zeit grünes Licht gab. Das ist genau Schwachsinn gewesen und sollte geprüft werden ob das im Sinne des Spielers war. Da ist etliches völlig falsch gelaufen, deshalb muss es geklärt werden.

  • Für mich hat der Flaschenwurf Einfluss auf den weiteren Spielverlauf genommen. Die Mannschaft wirkte danach stark verunsichert, während DD die Spielunterbrechung nutzte, um sich wieder neu zu sammeln. Wenn in einer homogenen Gruppe jemandem etwas zustößt, hat das auch unweigerlich Auswirkungen auf alle anderen Gruppenmitglieder.


    Ache kann das gar nicht entscheiden, ob er weitermachen will. Der steht unter Schock und Adrenalin und spürt die Folgen erst mal gar nicht. Das ist ein bekannter Schutzmechanismus des Körpers.


    Anfechtung des Spiels und Niederlage für Düsseldorf wäre hier die einzige logische Konsequenz. Und dann kann man meines Erachtens dem FCK keinen Vorwurf machen, dass er versucht hat, dass Spiel regulär über 90 Minuten zu gewinnen. Aber für mich hat Düsseldorf ab dem Zeitpunkt des Flaschenwurfs das Spiel verloren.


    So etwas darf auf keinen Fall Schule machen. Es darf einfach nicht sein, dass Gegenstände in den Innenraum nach Pesonen geworfen werden. Und da spielt es für mich keine Rolle ob die getroffene Person Spielleiter, Schiedsrichter-Assistent, Spieler, Ersatzspieler oder Ordner ist.

    Wer die Menschlichkeit vergisst, weil man anderer Meinung ist, der schlägt der Freiheit ins Gesicht.

  • Mir hat vor allem das Gesamt-Verhalten von Fortuna Düsseldorf nach dem Abpfiff überhaupt nicht gefallen.

    Die haben abgefeiert als hätten sie gerade den DFB-Pokal gewonnen, Getränkeduschen, Rumgetanze, FfA als rundrum vollerumfänglicher Erfolgs-Abend erklärt, usw.

    Daß die sich nach so einem Comback freuen ist schon klar, aber nach so einem derart üblen Zwischenfall hätte ich mir schon ein bisschen mehr Demut von denen gewünscht.

    Stattdessen kommt in der PK nur eine kurze 0-8-15 Stellungnahme von deren Pressesprecher.

    Wirkte auf mich alles irgendwie charakterlich unpassend.