Perikles
ZitatEine Bilanzverkürzung - oder eine Aktiv-Passiv-Minderung wie Du sie bezeichnest - führt aber zu keiner Erhöhung des Eigenkapitals, weil dem Abgang der Verbindlichkeiten in gleicher Höhe ein Abgang an Forderungen gegenüber steht. Wenn zivilrechtlich wirklich die Forderung mit bestehenden Verbindlichkeiten saldiert werden dürfte (woran ich bereits meine Zweifel habe), würdest Du einfach Verbindlichkeit an Forderung buchen. Darin ist keinerlei Ergebniswirkung enthalten.
Ich glaube auch nicht dass so ein "Tausch" einfach machbar ist, weil da ja auch zwei Seiten dazugehören. Das EK erhöht sich nicht, aber sein Anteil.
ZitatEine Insolvenz droht aber nur, wenn der Verein überschuldet ist (mit einfachen Worten zu wenig bzw. negatives Eigenkapital vorhanden ist, was nicht mehr gedeckt werden kann) oder wenn der Verein zahlungsunfähig ist. Gegen beide Effekte kannst Du mit einer Bilanzverkürzung nicht vorgehen, weil Du für Ersteres das Eigenkapital erhöhen müsstest und für Zweiteres die liquiden Mittel.
FK, oder wie du sagst negatives EK baut man ab, in dem man Verbindlichkeiten auflöst. Also wirkt es doch einer Eigenverschuldung entgegen.
ZitatAußerdem wage ich zu bezweifeln, dass man mit einer Erhöhung der Eigenkapitalquote durch Bilanzverkürzung die Bonität erhöhen kann. Darauf fällt (hoffentlich) keine seriöse Bank rein!
Ich vermute schon, schreibst du ja auch selber, weil man der Übeschuldung entgegenwirkt.
Aber das ist alles langweiliges Zeugs
Das PRoblem ist, dass meiner -meinung nach keiner wirklich weiß, was in diesem Verein passiert. WENN die Mitglieder Vertrauen in die Führung hätten, wäre das auch kein Problem. Aber dem ist nicht so. Und das ist der ideale Nährboden für Gerüchte. Und ich bezweifle gaz ehrlich, dass ich morgen abend um diese Zeit mehr weiß als jetzt.