Du meinst sicher Adlung, aber ich verstehe da gerade nicht, warum du das nicht versteht Ein Angriff auf den Körper eines Menschen, der eine nicht unerhebliche Verletzung bedeuten kann, dürfte unstreitig schwerer einzuordnen sein, als eine Verbalattacke, bei der im Grunde keiner einen ernsthaften Schaden davon trägt.
Spasti, Wichser, ja sogar das inzwischen gängige "Arschloch" und andere verbale Entgleisungen haben im Sport (und auch außerhalb des Sports) nichts zu suchen und müssen daher meines Erachtens viel häufiger geahndet werden. Ein Strafmaß von 2 Spielen halte ich im konkreten Fall für angemessen. Bedenkt man, dass es für nicht richtige Entscheidungen immerhin noch eine Mindeststrafe von einem Spiel gibt, so ist das gewählte Strafmaß auch "abgrenzend".