Jahreshauptversammlung 2019

  • Der Unterschied ist, dass je nach Reihenfolge der Tagespunkte entweder der kommisarische oder der neu besetzte AR die Leitung der Versammlung hat.

    Juristisch wird das aber nicht anfechtbar sein, weil dem Mitglied kein nachweisbarer Schaden entsteht, wenn die Tagesordnungspunkte einer normalen JHV abgehandelt werden. So jedenfalls die Sichtweise eines mir bekannten Anwalts.

    Da sind wir beim bekannten 2 Anwälte und 3 Meinungen ;)


    Es geht ja auch nicht nur um die Sitzungsleitung ... auch das Thema wann hätte die Aomv schnellstens stattfinden müssen, welche Rechte und Pflichten hat ein zurückgetretener AR noch, etc

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Es geht ja auch nicht nur um die Sitzungsleitung

    Bzgl. JHV geht es m.E. um die Anfechtbarkeit und um die Sitzungsleitung. Anfechtbar dürfte es nicht sein. Bei TM ist ja auch ein Anwalt unterwegs, der die Meinung bzgl. Anfechtbarkeit teilt. In diesem Fall ausnahmsweise 2 Anwälte und eine Meinung. ;)

    Ich hoffe, sie sind so schlau und geben die Sitzungsleitung z.B. an den Ehrenrat ab. Ansonsten wird es böses Blut geben, wenn da nur ein leiser Verdacht auftaucht, dass die Sitzung in ihrem Interesse gelenkt wird ...


    Das Weiterarbeiten der zurückgetretenen AR und Banfs Sonderrolle mit seinem Ausschlussverfahren stehen auf einem anderen Blatt. Und ja, dieses Vorgehen wird von vielen Seiten angezweifelt. Wahrscheinlich zurecht.

  • Pro nicht Entlastung de Buhr !

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • die versuchen unwiderrufliche Fakten zu schaffen


    Zitat

    Was ich hier sehe, ist der Versuch einer Minderheit, dauerhafte Kontrolle über ein Gremium der KGaA zu erhalten, gegen den eigentlichen Willen der Mitglieder des e.V. - durch die Besetzung des AR der KGaA. Der ist nämlich, laut mir vorliegender Satzung der KGaA, auf fünf Jahre gewählt

    https://www.transfermarkt.de/u…5/page/546#anchor_1028321

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Das ist somit auch nicht satzungsgemäß da die neue Satzung mit der Ausgliederung beeinhaltet das der Sitz des Vorstands der KG von den Mitgliedern indirekt mitbestimmt wird. Ich erinnere mich gut an das Modell: 100% des KP verbleiben beim EV!