Der Unterschied ist, dass je nach Reihenfolge der Tagespunkte entweder der kommisarische oder der neu besetzte AR die Leitung der Versammlung hat.
Juristisch wird das aber nicht anfechtbar sein, weil dem Mitglied kein nachweisbarer Schaden entsteht, wenn die Tagesordnungspunkte einer normalen JHV abgehandelt werden. So jedenfalls die Sichtweise eines mir bekannten Anwalts.
Da sind wir beim bekannten 2 Anwälte und 3 Meinungen
Es geht ja auch nicht nur um die Sitzungsleitung ... auch das Thema wann hätte die Aomv schnellstens stattfinden müssen, welche Rechte und Pflichten hat ein zurückgetretener AR noch, etc