Nun ja ... die Sportgerichtsbarkeit hat mit dem "normalen" Rechts- bzw. Justizsystem nur ablauftechnisch etwas gemeinsam. Was die Strafen und Bewertungszeiträume angeht, können diese sehr stark vom gewohnten abweichen. Ob das richtig ist steht selbstverständlich auf einem ganz anderen Blatt.
Vielleicht können wir den genauen Wortlaut des Urteils bekommen, denn die Wiederholungstätergeschichte ist bislang eigentlich nur eine Vermutung. Auch eine sachliche Diskussion um die Vergleichbarkeit Sanogo/Idrissou kann im Grunde nur mit dem Wissen um Urteilstenor und der Begründung beider Verfahren stattfinden.