Deutschland rühmt sich damit, die höchsten menschlichen Güter (Ansprüche, Rechte,...) im Grundgesetz geregelt und verankert zu haben. Pauschalstrafen, Maßnahmen auf den bloßen Verdacht hin ohne entsprechende Beweisführung oder eine dem Willen der Politiker/DFB/DFL entsprechend abgeänderte Hausordnung stehen dem entgegen.
Zu Deinem 1. Satz: Auch das GG ist wie Urteile des BVerfG dehn-/auslegbar. Je nach Interessenlage wird u. a. darauf
verwiesen, daß es, als nicht dauerhafte Verfassung am 23. 5. 1949 inkraftgetreten, den heutigen Gegebenheiten
nicht mehr gerecht wird.
Zu Deinem 2. Satz: Lies Dir das folg. Urteil des BGH durch, evtl. wirst Du Deine Auffassung revidieren (müssen):
http://www.spiegel.de/sport/fu…d-zulaessig-a-658242.html
http://www.spox.com/de/sport/f…ewalt-taetlichkeiten.html
Der RA des Klägers hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
http://www.tagesspiegel.de/spo…-eisberges/6332814-2.html
http://fananwaelte.de/Forderun…erbote/1,000000306301,8,1