Mitgliederversammlung 2017


  • http://fck.de/de/ausserordentl…sammlung-am-03-juni-2018/

    „Es ist noch keiner vom Ball erschossen worden!"

    - Gerry Ehrmann -

    Einmal editiert, zuletzt von PFALZADLER ()

  • Frage : Gibt es ein Recht als Mitglied zur Abstimmung? Müsste mir der Verein z.B. die Möglichkeit einer Briefwahl gewähren, wenn ich an diesem Termin verhindert bin.
    Wer kennt sich damit aus?
    Danke für Antworten

  • Das ist eine Frage, die in einer jeweiligen Satzung geklärt wird. Theoretisch darf im Vereinsrecht das Stimmrecht auch delegiert werden. Ein Blick in die FCK Satzung, einsehbar auf der Homepage dürfte dir Auskunft geben.

    Florian Dick: "Der 1. FC Kaiserslautern ist der englischste Klub in Deutschland."

    Hans Sarpei auf Twitter: Relegation 2013: Der Moment, wo ganz Deutschland zum Fan des 1. FC Kaiserslautern wird.

  • Zitat

    Art 6 Abs. 4
    Jedes ordentliche Mitglied (vgl. Art. 4 Abs. 2) hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder können an den Mitgliederversammlungen als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.


    Art. 12 Abs. 5
    Jedes ordentliche Mitglied hat bei der Abstimmung nur eine Stimme. Das Stimmrecht kann – auch von minderjährigen ordentlichen Mitgliedern - nur persönlich ausgeübt werden; Vertretung ist insoweit nicht gestattet. Korporative Mitglieder üben durch ihren entsandten und schriftlich bevollmächtigten Vertreter das Stimmrecht aus.

    Quelle: fck.de/Satzung


    Über eine Briefwahl habe ich nichts gefunden. Die Satzung verstehe ich aber so, dass Stimmrechte nur persönlich = anwesend wahrgenommen werden können.

  • wir haben mitglieder die wohnen 700km vom betze entfernt und die wollen das ganze auch
    bestimmen.man kann von den leuten doch nicht verlangen,dass sie diese strecke auf sich
    nehmen,nur um ein kreuzchen zu machen.


    selbst bei der bundestagswahl,kann ich mit briefwahl teilnehmen.

  • wenn keine 75% zusammen kommen, ist das der endgültige Todesstoß.
    Vom Hochhalten der 1991er, 98er Schals können wir uns nichts mehr kaufen, wir stehen am Rande des Abgrundes ohne frisches Geld, ganz gleich ob 2 oder 3. Liga.


    Zum Termin : Ich freue mich, dass er endlich fix ist. Gleich nach Saisonende muss ein Zeichen gesetzt werden, egal wie die Rückrunde ausgeht.


    Der Termin ist eigentlich Jahre überfällig

  • man kann von den leuten doch nicht verlangen,dass sie diese strecke auf sich nehmen,nur um ein kreuzchen zu machen.

    Die Satzung sieht es nicht vor, ergo "verlangt" es der FCK von seinen Mitgliedern; und das nicht erst seitdem die AO bestimmt ist bzw. die aktuelle Satzung zuletz überarbeitet wurde, das dürfte meines Wissens nahezu von Beginn an so gewesen sein.


    Außerdem würde Briefwahl auch der Beschlussfähigung der Versammlung entgegenstehen. Eine Auszählung der per Briefwahl abgegbenen Stimmen vor Stimmabgabe auf der Versammlung wäre tabu - andernfalls man die Versammlung bei Kenntnis des Ergebnisses beeinflussen könnte und je nach Interessen wohl auch würde. Nach Stimmabgabe auf der Versammlung wäre das Endergebnis mangels Auszählung der Stimmen per Briefwahl nicht bekannt und die Versammlung insoweit nicht beschlussfähig. Die Satzung besagt, dass die Versammlung beschlussfähig ist und je nach Versammlungsart mit einfacher oder 2/3 Mehrheit beschließen kann. Im Falle der Außgliederung benötigt diese gar 75% der Stimmen.