ZitatAlles anzeigenDie außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der die FCK-Mitglieder über die geplante Ausgliederung des Fußball-Lizenzspielerbereichs entscheiden können, findet am Sonntag, 03. Juni 2018 um 11 Uhr, im Fritz-Walter-Stadion statt.
Wie der 1. FC Kaiserslautern in den vergangenen Monaten bereits kommuniziert hat, plant der Verein die Ausgliederung seines Fußball-Lizenzspielerbereichs. Die Entscheidung für diesen enorm wichtigen Schritt in der Vereinsgeschichte können die FCK-Mitglieder bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung treffen. Diese findet am Sonntag, 03. Juni 2018 um 11 Uhr, im Fritz-Walter-Stadion statt.
Im Rahmen der Diskussion um eine langfristige Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des FCK hat der Verein einen Termin für die Entscheidung über die Ausgliederung des Fußball-Lizenzspielerbereichs gefunden. Wie von der Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. beschlossen, wird diese Entscheidung im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung getroffen werden.
Diese wurde nun auf Sonntag, 3. Juni 2018, kurz nach Ende der aktuellen Zweitligaspielzeit 2017/18 terminiert. Alle Mitglieder werden hierzu noch satzungsgemäß und fristgerecht vom Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern eingeladen. Bis dahin wird der FCK seine Mitglieder weiterhin ausführlich zu diesem Thema informieren. Bereits jetzt können viele Informationen zum geplanten Ausgliederungsprozess unter zukunft.fck.de gefunden werden.
Um eine Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs zu beschließen, ist eine Dreiviertelmehrheit in einer Mitgliederversammlung notwendig. Diese Versammlung wird wegweisend für die Zukunft des FCK sein. Der Verein ruft daher schon jetzt alle Mitglieder auf, zu dieser Versammlung zu kommen, vom Recht als Mitglied Gebrauch zu machen und abzustimmen – für eine erfolgreiche Zukunft des FCK!
Mitgliederversammlung 2017
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Frage : Gibt es ein Recht als Mitglied zur Abstimmung? Müsste mir der Verein z.B. die Möglichkeit einer Briefwahl gewähren, wenn ich an diesem Termin verhindert bin.
Wer kennt sich damit aus?
Danke für Antworten -
Das ist eine Frage, die in einer jeweiligen Satzung geklärt wird. Theoretisch darf im Vereinsrecht das Stimmrecht auch delegiert werden. Ein Blick in die FCK Satzung, einsehbar auf der Homepage dürfte dir Auskunft geben.
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Art 6 Abs. 4
Jedes ordentliche Mitglied (vgl. Art. 4 Abs. 2) hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder können an den Mitgliederversammlungen als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.Art. 12 Abs. 5
Jedes ordentliche Mitglied hat bei der Abstimmung nur eine Stimme. Das Stimmrecht kann – auch von minderjährigen ordentlichen Mitgliedern - nur persönlich ausgeübt werden; Vertretung ist insoweit nicht gestattet. Korporative Mitglieder üben durch ihren entsandten und schriftlich bevollmächtigten Vertreter das Stimmrecht aus.Quelle: fck.de/Satzung
Über eine Briefwahl habe ich nichts gefunden. Die Satzung verstehe ich aber so, dass Stimmrechte nur persönlich = anwesend wahrgenommen werden können.
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Briefwahl geht nicht, siehe auch im Fragen&Antworten-Teil der Ausgliederungswebseite.
Abstimmen kann nur wer da ist, wer nicht da ist, hat Pech. -
wir haben mitglieder die wohnen 700km vom betze entfernt und die wollen das ganze auch
bestimmen.man kann von den leuten doch nicht verlangen,dass sie diese strecke auf sich
nehmen,nur um ein kreuzchen zu machen.selbst bei der bundestagswahl,kann ich mit briefwahl teilnehmen.
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Vereinsmeierei - und das ist nicht explizit gegen den 1. FCK gerichtet - treibt schon seltsame Blüten.
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Für mich im Juni der denkbar schlechteste Termin, da ich da ganz sicher nicht kann. Ich hoffe nur, dass die dann anwesenden die Zeichen der Zeit erkannt haben.
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wenn keine 75% zusammen kommen, ist das der endgültige Todesstoß.
Vom Hochhalten der 1991er, 98er Schals können wir uns nichts mehr kaufen, wir stehen am Rande des Abgrundes ohne frisches Geld, ganz gleich ob 2 oder 3. Liga.Zum Termin : Ich freue mich, dass er endlich fix ist. Gleich nach Saisonende muss ein Zeichen gesetzt werden, egal wie die Rückrunde ausgeht.
Der Termin ist eigentlich Jahre überfällig
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man kann von den leuten doch nicht verlangen,dass sie diese strecke auf sich nehmen,nur um ein kreuzchen zu machen.
Die Satzung sieht es nicht vor, ergo "verlangt" es der FCK von seinen Mitgliedern; und das nicht erst seitdem die AO bestimmt ist bzw. die aktuelle Satzung zuletz überarbeitet wurde, das dürfte meines Wissens nahezu von Beginn an so gewesen sein.
Außerdem würde Briefwahl auch der Beschlussfähigung der Versammlung entgegenstehen. Eine Auszählung der per Briefwahl abgegbenen Stimmen vor Stimmabgabe auf der Versammlung wäre tabu - andernfalls man die Versammlung bei Kenntnis des Ergebnisses beeinflussen könnte und je nach Interessen wohl auch würde. Nach Stimmabgabe auf der Versammlung wäre das Endergebnis mangels Auszählung der Stimmen per Briefwahl nicht bekannt und die Versammlung insoweit nicht beschlussfähig. Die Satzung besagt, dass die Versammlung beschlussfähig ist und je nach Versammlungsart mit einfacher oder 2/3 Mehrheit beschließen kann. Im Falle der Außgliederung benötigt diese gar 75% der Stimmen.