Über eine nicht erteilte Entlastung geht das. Wenn ein AR nicht entlastet wird, kann er abgewählt werden.
Wenn das den ganzen AR betrifft, muss noch auf der MV Ort und Zeit der Neuwahl bestimmt werden. Die muss frühestens 3 und spätestens 4 Wochen nach der Abwahl stattfinden. Laut Satzung ist das dann aber keine neue MV, sondern die Fortsetzung der MV, auf der der AR abgewählt wurde.
Genau so ist es wohl auch auf der JHV angedacht.
Edit: Sollte der AR bei der JHV abgewählt werden, so wird der neue AR dann im November gewählt, wenn ich das richtig verstehe.