Vertrag mit Martin Bader wird nicht verlängert

  • Nein, NRW-Teufel, Becca droht auch mit dem Rückzug

    von was will er sich denn zurückziehen.seine bürgschaft ist bis juni 2020 gebunden

    andere befugnisse wird er unter neuer führung nicht mehr haben.


    jetzt kann er zeigen, ob er wirklich interesse an unserer auferstehung hat

  • Zu guter Letzt gilt es die Rolle von Flavio Becca, dem potenziellen Investor, zu hinterfragen. Dieser drohte nach kicker-Informationen in einer Telefonkonferenz am Sonntag damit, sein gesamtes Engagement zurückzuziehen, wenn seine Ansprechpartner (Banf, Bader, Klatt) sofort wegfallen würden. Die Frage bleibt, was er denn zurückziehen möchte. Investiert hat er noch immer nicht in den Verein. Ausschließlich eine zu fünf Prozent verzinste Bürgschaft über drei Millionen Euro ist hinterlegt. Und diese ist rechtlich bindend, sonst hätte der DFB diese beim Lizenzierungsverfahren nicht anerkannt. Eine Insolvenz droht somit nicht.

    Und für den Fall, dass das Team um Merk und Keßler die Macht am Betzenberg übernehmen wird, ist die gemeinsame Zukunft von Becca und dem FCK ohnehin mehr als fragwürdig. Sicher, die drei Millionen müsste der FCK zurückzahlen. Aber eine weitere Kooperation mit dem Luxemburger scheint doch ausgeschlossen.

    Zusätzlich schreibt der Kicker, dass die Gruppe um Markus Merk nur einspringen kann, wenn nach der Nichtenlastung der komplette Ausfichtsrat abgewählt wird.Also müsste man auch Fuchs und die beiden anderen "Neuen" nicht Entlasten, doch da frage ich mich, warum man die Nicht enlasten sollte? Was haben die bis dahin denn verbrochen?

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  • Nein, NRW-Teufel, Becca droht auch mit dem Rückzug

    Ist das eine Drohung?


    Allerdings denke ich nicht, dass Becca jetzt aufgibt. So kurz vor dem Ziel. Immerhin hat er einiges investiert- an Zeit. Nach der JHV könnte ich es mir vorstellen - abhängig vom Ausgang.

  • von was will er sich denn zurückziehen.seine bürgschaft ist bis juni 2020 gebunden

    andere befugnisse wird er unter neuer führung nicht mehr haben.


    jetzt kann er zeigen, ob er wirklich interesse an unserer auferstehung hat

    Scheint aber so nicht ganz richtig. Obwohl der Kicker schreibt, dass er außer eine rechtlich bindende Bürgschaft nichts eingebracht hat, hat er ja versprochen das Transferdefizit das der FCK hat auszugleichen. Heißt die letzten 1,2 Transfers (Bachmann und Co. ) sind auf Pump gemacht und müssen ausgeglichen werden, sonst bekommen wir ärger mit dem DFB. Soweit ich weiß, bekommt Becca noch nicht mal Geld von uns. Als Bürge muss er ja einspringen, wenn der FCK sein Investement nicht zurückzahlen kann. Würde der FCK jetzt den Kredit bei Quadrex, oder wo auch immer ein Kredit geholt wurde zurückzahlen, bekommt Becca keienn Cent, oder sehe ich das falsch. Also eine Insolvenzgefahr besteht für den Fall für Beccas Rückzug anscheinend nicht, zumindest nicht sofort. Für die neue Saison sieht das wohl anders aus.

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  • Durch ihr Nachrücken verhindern sie eine automatische AOMV und halten Banf so an der Macht.

    Nein, solange 3 AR vorhanden sind(was ja auch vor Fuchs der Fall war), gibt es keine AOMV. Erst bei weniger als 3 hätte es eine AOMV gegeben. Und soweit ich weiß, hätte es auch nur eine Nachwahl keine Neuwahl gegeben. Also es wären nur weitere Mitglieder gewählt worden, nicht alle neu.

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  • ich gehe zum jetzigen zeitpunkt davon aus,dass es keine einzelentlastung geben wird.


    benmic von tm hat die sache ganz gut erklärt


    Vielleicht nochmal eine genauere Erläuterung zum Zusammenhang zwischen Nichtentlastung und Neuwahlen des Aufsichtsrats.


    Zunächst zum Ausscheiden von AR-Mitgliedern, das ja aktuell im Raum steht. Gemäß Art. 14 (6) der Satzung (abrufbar hier) rücken zunächst die Ersatzmitglieder nach. Wenn mehr ausscheiden, als Ersatzmitglieder vorhanden sind ist grundsätzlich unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen es sei denn es sind noch mindestens 3 Mitglieder im AR verblieben, dann kann die Wahl auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden.


    Also: wenn jetzt durch Rücktritte die Zahl unter fünf sinkt wäre auf der diesjährigen MV bereits eine Wahl abzuhalten, allerdings nur für die unbesetzten Plätze (und für diese mit entsprechend kürzerer Amtsperiode). Eine Abwahl von z.B. Banf erfolgt in diesem Szenario aber nicht.


    Anders kann es bei einer Nichtentlastung aussehen.


    Wenn es eine solche gab, kann gemäß Art. 14 (7) der Satzung auf Antrag aus der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen abgewählt werden. Etwas unklar ist mir, ob ein solcher Antrag schon vorab gestellt werden müsste (sicherheitshalber wäre es gut, wenn die geschähe - hast du hierzu vielleicht Infos @Bertikoks ?), jedenfalls ist Voraussetzung aber dass ZUVOR auf der Mitgliederversammlung die Entlastung versagt wurde.


    Dies gilt sowohl für einzelne AR-Mitglieder als auch für den gesamten Aufsichtsrat. Im Falle der Abwahl rücken wiederum zunächst die Ersatzmitglieder nach. Sowohl mit der EinzelNICHTentlastung als auch mit der GestamtNICHTentlastung kann man also in der derzeitigen Situation für eine Abwahl sorgen, wenn sich die entsprechende Mehrheit findet (z.B. für Banf).


    Der Hauptunterschied zwischen Einzel- und Gesamt-Nicht-Entlastung bestünde darin, dass bei der Gesamtnichtentlastung der gesamte AR, sonst nur ein Teil des AR neu zu wählen wäre.


    Diese Wahl erfolgt gemäß Art. 14 (9) der Satzung auf einer unmittelbar auf der MV zu terminierenden weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dieser Termin darf gemäß Art. 14 (10) frühestens drei und muss spätestens vier Wochen nach dem Termin liegen, einer Ladung bedarf es nicht, einziger TO-Punkt ist "Neuwahl des AR".


    Dementsprechend:


    Wer die Aufsichtsratsriege neu besetzt sehen will, wird um eine GesamtNICHTentlastung nicht herumkommen.


    (9) Werden mehr gewählte Aufsichtsratsmitglieder abgewählt, als Ersatzmitglieder vorhanden sind, oder wird der Aufsichtsrat insgesamt abgewählt, so ist in derselben Mitgliederversammlung, in der die Abwahl erfolgt ist, eine

    /// SEITE 10

    Fortsetzung dieser Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Ergänzungswahl von Aufsichtsratsmitgliedern“ bzw. „Neuwahl des Aufsichtsrates” nach Ort und Zeit zu beschließen.

  • Ich wette der Flavio wird vor der JHV noch schnell Eigenkapital zeichnen, damit der Vorwurf, er hätte ja nichtmal einen Cent investiert, vom Tisch ist. Dann wird Banf behaupten, der Flavio war zwar bei allen Gesprächen beratend dabei, aber entschieden hat er garnix und unter Druck gesetzt auch nicht.


    Ich habe echt die Befürchtung, dass einige Mitglieder umfallen und Merk und Co verhindern :(.

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